Die wichtigsten Aufgaben und Leistungen des Baukoordinators
In der Ausführungsphase- Koordinieren des Zusammenwirkens der ausführenden Unternehmer hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz und
der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG
- Hinwirken auf die Einhaltung des SiGePlanes und auf die Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen
- Anpassen des SiGePlanes bei erheblichen Änderungen des Bauvorhabens
- Darauf achten, daß die Unternehmer ihre Pflichten aus der Baustellenverordnung erfüllen
- Durchführen von Baustellenbegehungen und Dokumentation
Die Vorteile für das Bauvorhaben- sicherheitstechnisch gut organisierter Bauablauf
- optimal genutzte Schutzeinrichtungen
- verbesserte Kostentranparenz für den Bauherrn
Der Bauherr kann seine Pflichten nach § 4 der Baustellenverordnung an einen Dritten übertagen,oder direkt einen Koordinator bestellen. In der Planungsphase-
berücksichtigen der allgemeinen Grunsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung des Bauvorhabens, der Baumethoden und des Bauablaufes
- ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan)
- Zusammenstellen der Baumerkmalakte (Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage)
- Erstellen der Vorankündigung zur Vorlage bei der Aufsichtsbehörde